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Arinfo.de (Ausgabe vom 28.03.2024)

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Freibeträge zur Abgeltungssteuer vergleichen

In Deutschland sind alle Erträge, die Verbraucher aus vorhandenem Kapital heraus erzielen, im Zuge der Einkommensteuer steuerpflichtig. Seit einigen Jahren wird die „zuständige“ Steuer auch als Abgeltungssteuer bezeichnet. Die Abgeltungssteuer wird mit einem Steuersatz von 25 Prozent veranschlagt und im Normalfall von dem Institut abgeführt, bei dem der Kunde sein Kapital deponiert hat. Somit sind also zum Beispiel die Banken dafür zuständig, die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abzuführen. Es sind allerdings nicht sämtliche Erträge, die der Anleger aus vorhandenem Kapital heraus erzielt steuerpflichtig, sondern es gibt einen Freibetrag, den jeder Steuerpflichtige nutzen kann. Dieser Freibetrag wird auch als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet und beträgt je Steuerpflichtigem 801 Euro im Jahr. Zusammenveranlagte Ehepartner können den Freibetrag in doppelter Höhe in Anspruch nehmen, also insgesamt bis zu 1.602 Euro. Bis zu diesem Betrag (801 bzw. 1.602 Euro) kann der Anleger jährliche Kapitalerträge erzielen, ohne dass diese unter die Abgeltungssteuer fallen würden.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass zunächst ein Freistellungsauftrag erteilt werden muss, wenn man die Erträge vom Steuerabzug befreien möchte. Denn liegt der Bank kein solcher Freistellungsauftrag vor, muss sie die Abgeltungssteuer abführen, auch wenn die Erträge geringer als 801 Euro im Jahr sind. Der Kunde kann zwar bei verschiedenen Banken einen Freistellungsauftrag stellen, allerdings muss auf jeden Fall beachtet werden, dass die gesamte freigestellte Summe bei allen Banken zusammen nicht mehr als 801 bzw. 1.602 Euro beträgt. Aus dem Grunde ist es auch sinnvoll, die Freibeträge zur Abgeltungssteuer in der Hinsicht zu vergleichen, als dass man auch nur den Betrag freistellt, der bei der jeweiligen Bank benötigt wird. Wie das funktioniert und wie man auf relativ einfache Weise berechnen kann, welcher Freibetrag bei welcher Bank ausreichend ist, lässt sich an einem Beispiel veranschaulichen. Angenommen, ein Anleger hat bei drei verschiedenen Banken Geldanlagen, mit denen er einen Zinsertrag erzielt.

Bei der Bank A erhält der Kunde ein Festgeldkonto, welches mit einem Zinssatz von vier Prozent versehen ist. Auf diesem Konto besteht ein Guthaben von 10.000 Euro. Bei der Bank B nutzt der Kunde eine Spareinlage über 30.000 Euro, die mit zwei Prozent verzinst wird. Schließlich hat der Kunde bei der Bank C noch Anleihen über insgesamt 15.000 Euro im Depot, deren Zinssatz bei drei Prozent liegt. Um nun zu ermitteln, welcher Freibetrag für welche Bank ausreichend ist, muss lediglich der jährliche Zinsertrag berechnet werden. Dieser beträgt bei der Bank A 400 Euro, bei der Bank B 600 Euro und bei der Bank C 450 Euro. Da der Kunde verheiratet ist und somit zusammen mit seiner Ehefrau über einen Freibetrag von 1.602 Euro im Jahr verfügt, kann er diese jeweiligen Summen bei den verschiedenen Banken im Freistellungsauftrag von der Abführung der Abgeltungssteuer befreien.

 

 

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