Geld privat verleihen immer mit DarlehensvertragJeder kann in eine Situation geraten, in der kurzfristig Bargeld benötigt wird. Für dringend erforderliche Anschaffungen oder Reparaturen, oder für den Erwerb von Immobilien. Eine willkommene Möglichkeit kann es dann sein, Freunde oder jemanden aus der Familie zu bitten, die benötigte Summe vorzustrecken. Aber genauso gut kann es vorkommen, dass man selbst gebeten wird, Geld an Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder zu verleihen. Vor allem für kurzfristig benötigte Summen, kann ein derartiger Freundschaftsdienst, eine echte Alternative zu einem Bankkredit mit einer hohen Zinsbelastung darstellen. „Bei Geld hört die Freundschaft auf“, oder „Borgen schafft Sorgen“, diese oder ähnliche Volksweisheiten kennt jeder. Sie haben einen wahren Kern und weisen auf Probleme hin, die u.a. durch private Geldgeschäfte entstehen können. Es gibt kaum etwas unangenehmeres, als Freunde und Bekannte ständig daran erinnern zu müssen, endlich die Rückzahlung vorzunehmen. Darüber können tatsächlich Freundschaften zerbrechen. Mehr als ärgerlich ist es zudem, wenn der vorgestreckte Betrag überhaupt nicht mehr zurückgezahlt wird. Vor allem dann, wenn es sich bei dem verliehenen Geld um größere Summen handelt. Die Hemmschwelle, den Rechtsweg einzuschlagen, ist Freunden und Verwandten gegenüber besonders groß. Auch ist es nicht in jedem Fall aussichtsreich, das verliehene Geld durch eine Klage wieder zurück zubekommen. Allerdings gibt es ein paar wenige Regeln, die bei privaten Geldgeschäften für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen können.
Schriftlichen Vertrag aufsetzen! Dies ist immer dann angeraten, wenn es sich um größere Summen handelt, die verliehen werden sollen. In diesem Vertrag sollten möglichst sämtliche Modalitäten festgehalten werden. Neben den genauen persönlichen Angaben der Beteiligten, sollten der Betrag und die festgesetzte Rückzahlung mit Datum oder eventuelle Ratenvereinbarungen mit Ratenhöhe und Tilgungsplan festgehalten sein. Bei größeren Summen ist auch zu überlegen, ob der Darlehensbetrag mit Zinsen zurückgezahlt werden soll. Vereinbarungen über die Höhe der Zinsen und der sich dadurch verändernde Rückzahlungsbetrag sollten dann ebenfalls schriftlich vereinbart werden. Natürlich sollten sowohl der Darlehensgeber als auch der Darlehensnehmer das Dokument unterschreiben. Mündliche Absprachen, selbst im Beisein von Zeugen, sind zwar rechtsgültig, aber leider nicht immer ausreichend. Nur mit einem schriftlichen Beweisstück kann bei einem Rechtsstreit der eigne Anspruch zweifelsfrei nachgewiesen werden. Es kann in manchen Fällen sogar sinnvoll sein, das Schriftstück durch einen Notar beglaubigen zu lassen. Die Auszahlung immer quittieren lassen! Ausgezahlte Beträge sollten unbedingt durch den Kreditnehmer quittiert werden. Datum, Unterschrift und Betrag belegen, dass das Geld tatsächlich ausgezahlt wurde. Auch hier gilt, dass nur mit einem derartigen Beleg vor Gericht nachgewiesen werden kann, dass das Geld tatsächlich ausgezahlt wurde. Auszahlungsquittung und der schriftliche Vertrag sind unbedingt bis zur Tilgung der Summe sorgfältig aufzubewahren. Das gilt umgekehrt auch für zurückgezahlte Beträge in einer Summe oder in Raten. Auch hier ist eine Empfangsbestätigung ratsam, vor allem bei erfolgter Barzahlung.
Privatverträge absichern! Vertrauen ist gut, Sicherheit ist besser. Daher sollte sich der Geldgeber vor dem Geldverleihen überlegen, wie er einen etwaigen Verlust, bei der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, minimieren kann. Das kann durch das Überlassen von Wertgegenständen wie Schmuck oder Antiquitäten realisiert werden, oder der Abtretung von Gehaltsansprüchen oder Ansprüchen aus Versicherungspolicen. Auch ein, notariell beglaubigter Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch, schützt den Gläubiger davor leer auszugehen. Möglichweise erscheint es zunächst befremdlich, Freunden oder nahen Verwandten gegenüber diese Formen der Vereinbarungen zu wählen. Aber nur damit ist beispielsweise sichergestellt, dass im Falle eines unerwarteten Todes des Kreditnehmers, die Schuld aus der Erbmasse getilgt werden kann. Außerdem sind derartige Verträge keine einseitige Angelegenheit, sondern sie können für klare Verhältnisse sorgen und damit allen Beteiligten nutzen. Geldverleiher sollten sich aber auch klarmachen, dass immer die Möglichkeit bestehen kann, das geliehene Geld nicht mehr zurückzubekommen. Daher am besten vorher gründlich überlegen, ob man das Geld wirklich verleihen möchte. Im Zweifelsfall ist es sicher besser, den Freund an die Bank zu verweisen.
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