Kredit für FreiberuflerSeit die neuen Richtlinien von Basel II greifen, ist es für Freiberufler und Selbständige schwieriger geworden, Kredite zu erhalten. Banken und Unternehmen sind gezwungen, genauer hinzusehen, was die Bonität des Kreditantragstellers betrifft. Somit gelten die überall aus dem Boden schießenden Angebote zu Sofortkrediten via Online Kreditantrag nicht für Selbständige und Freiberufler. Beantragt ein Freiberufler einen Kredit, so muss die Schufa Auskunft auf jeden Fall positiv sein. Die Geschäftszahlen werden genau geprüft, der Nettojahresgewinn muss mindestens 30.000 Euro betragen. Die Tätigkeit muss mindestens seit bereits zwei Jahre bestehen. Bei der Prüfung zur Bonität bzw. bei Antragstellung sind diverse Unterlagen nötig.
Ein Einkommenssteuerbescheid, eine Einkommensteuererklärung, eventuell Gewinn- und Verlustbilanzen des laufenden und vergangenen Jahres und der Personalausweis. Ein Gespräch mit einem unabhängigen Kreditberater, Information bei objektiven Kreditvergleichern im Internet oder bei einer zuständigen Verbraucherzentrale kann eine gute Hilfestellung zur richtigen Wahl des passenden Kredites für einen Freiberufler sein. Generell kann man zunächst festhalten, dass Selbständige und Freiberufler es schwerer haben ein Darlehen zu bekommen, als es bei Arbeitnehmern der Fall ist. Das liegt voraussichtlich vor allem daran, dass die Banken als Kreditgeber eine Tätigkeit als Angestellter nach wie vor als „sicherer“ ansehen, als wenn man freiberuflich tätig ist. Das Kreditrisiko wird also vereinfacht gesagt für Freiberufler höher als für Arbeitnehmer eingeschätzt.
Ob dieses heute noch der Realität entspricht ist eine andere Frage, wenn man sich die letzten Meldungen in den Medien anschaut, die über eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund eines „unrechtmäßig“ verspeisten Brötchens berichten. Es gibt allerdings auch einige Banken, die einen Kredit für selbständig tätige Kunden und Freiberufler relativ „offensiv“ anbieten. Aber auch bei diesen Angeboten muss der Kreditnehmer meistens einige Bedingungen erfüllen, die man bei einem Arbeitnehmer als Antragsteller in der Art wahrscheinlich nicht formulieren würde. So werden diese Kredite an Freiberufler oder Selbständige beispielsweise oftmals nur unter der Voraussetzung vergeben, dass die Tätigkeit bereits seit mindestens drei Jahren erfolgreich ausgeführt wird. Bei einem Arbeitnehmer wird es eher unwahrscheinlich sein, dass dieser einen Kredit erst dann bekommt, wenn er mindestens drei Jahre beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt ist – danach frag meistens keine Bank. |