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Arinfo.de (Ausgabe vom 04.04.2025)

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Kredit für Selbstständige

Heutzutage ist es auch für Selbstständige leicht, einen Kredit aufzunehmen, besonders im Internet überhäufen uns Angebote zu Sofort- oder Schnellkrediten, Ratenkrediten oder Konsumkrediten. Diese Angebote leichtsinnig anzunehmen stellt vor allem für Selbstständige ein hohes Risiko dar, da solche Kreditvergaben häufig ohne Schufaauskunft erfolgen und ein Selbstständiger über kein regelmäßiges Gehalt verfügt. Die meisten Sofort Kredit-Angebote im Internet sind ohnehin nicht für Selbstständige vorgesehen. Universal- und spezielle Banken bieten bestimmte Kredite für Selbstständige an, häufig gelten diese Angebote jedoch nicht für Gaststätten, Imbisse und Kioske. Verbunden mit diesen speziellen Krediten sind gewisse Auflagen.

Die Selbstständigkeit muss seit mindestens zwei Jahren bestehen und der Nettojahresgewinn mindestens 30.000 Euro betragen. Bei einem negativen Schufaeintrag wird der Kreditantrag meist abgelehnt. Vergeben werden meist Kredite ab 2000 Euro aufwärts, bei Antragstellung sind der gültige Personalausweis, die letzten zwei Einkommenssteuerbescheide und �Erklärungen sowie Gewinn- und Verlustbilanzen des vergangenen und laufenden Geschäftsjahres vorzuzeigen. Den Kredit für Selbstständige findet man insgesamt betrachtet bei weitaus weniger Banken vor, als das Darlehen für Arbeitnehmer, welches in Form von Dispokrediten, Ratenkrediten oder von Immobilienkrediten zur Verfügung steht. Aber auch Selbständigen werden ähnliche Kredite von manchen Banken angeboten.

So wird der Dispositionskredit dann aufgrund des fehlenden Gehalts (im Sinne eines Arbeitnehmer-Einkommens) als Kontokorrentkredit bezeichnet, der Raten- bzw. Konsumentenkredit als Selbstständigen-Darlehen, und das Immobiliendarlehen kann generell auch von Selbstständigen genutzt werden. Darüber hinaus fällt auch das so genannte Existenzgründungsdarlehen in dieser Sparte der Kredite für Selbstständige. Wenn eine Bank einen speziellen Kredit für selbstständige Personen anbietet und diesen auch speziell auf die Zielgruppe der Selbstständigen und Freiberufler ausrichtet, dann ist die Kreditvergabe meistens mit verschiedenen besonderen Bedingungen verbunden, die ein Arbeitnehmer in dieser Form im Regelfall nicht zu beachten hätte. Grundvoraussetzung für die Kreditvergabe ist gerade bei Selbständigen, dass die Schufa einwandfrei ist. Darüber hinaus muss ein regelmäßiges „Einkommen“ nachgewiesen werden, beispielsweise anhand einer Gewinn- und Verlustrechnung und Kontobelegen. Zudem vergeben die Kreditinstitute einen Kredit an Selbstständige öfter nur dann, wenn die selbständige Tätigkeit bereits mindestens seit 36 Monaten ausgeführt wird. Denn rein statistisch sinkt die Insolvenzquote deutlich, sobald man die ersten drei Jahre der Selbstständigkeit „geschafft“ hat.
 

 

 

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