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Arinfo.de (Ausgabe vom 21.12.2024)

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Kreditbonität

Bonität heißt im Kreditwesen so viel wie: Kreditwürdigkeit. Dabei untersucht die Bank oder das Kreditinstitut, inwiefern die Bonität des Antragstellers für eine Kreditvergabe ausreichend ist oder nicht. Antragsteller eines Kredites können Privatpersonen, kleine und große Firmen, Kommunen oder Länder sein. Die Bank oder das Kreditinstitut muss sich folgende Fragen stellen: Inwiefern wird der Antragsteller das kreditierte Geld zurückzahlen können? Wird er es überhaupt zurückzahlen können? Bei Privatpersonen werden zur Prüfung der Bonität das Nettoeinkommen abzüglich sämtlicher laufender Kosten des Antragstellers, das Eigenkapital, das Arbeitsverhältnis und die Kontoumsätze der letzten Monate bzw. Jahre geprüft. Bei Firmen werden die Geschäftsbücher und die weitere Geschäftsplanung genauestens untersucht, denn diese geben Auskunft über die zukünftige Bonität der antragstellenden Firma.

Es bestehen also gewisse Anforderungen seitens der Bank an den Kreditantragsteller, die es zu überwinden gilt. Denn auch auf Basis der Bonität werden die Art des Kreditvertrages und dessen Konditionen festgelegt, wobei die Konditionen je nach Kreditwürdigkeit stark schwanken können. Das Hauptmerkmal, an dem zumindest inländische Kreditinstitute schon seit sehr vielen Jahren die Kreditbonität des Kreditsuchenden feststellen, ist die Schufa-Auskunft. Es gilt hierzulande bei den Kreditinstituten sogar als eine Art von ungeschriebenem Gesetz, dass keine Kredite an Personen vergeben werden, die einen negativen Eintrag in der Schufa stehen haben. Im Gegensatz zum Einkommen, welches natürlich eine Grundvoraussetzung für die Kreditfähigkeit darstellt, ist die Schufa als Bonitätsmerkmal nicht unumstritten. Denn einige Experten sind der Meinung, dass man nicht generell behaupten kann, dass ein Kreditsuchender keine ausreichende Bonität besitzt um ein Darlehen erhalten zu können, nur weil ein Negativmerkmal in der Schufa vorhanden ist.

Entscheidend sollte nach Meinung dieser Fachleute vielmehr sein, was die genaue Ursache des Schufa-Eintrages ist bzw. warum und wie dieser zustande gekommen ist. Wie unterschiedlich dann die Bewertung sein könnte, zeigt das folgende Beispiel. So könnte beispielsweise ein Mahnbescheid in der Schufa stehen, der lediglich deshalb zustande gekommen ist, weil der Betroffene sich geweigert hat, einen Strafzettel wegen Überschreitens der Geschwindigkeit zu bezahlen. Somit sagt dieser Mahnbescheid als Negativmerkmal überhaupt nichts über die Bonität des Kreditsuchenden aus, aber dennoch wird der Antrag mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Gibt es hingegen einen oder auch mehre Mahnbescheide, weil der Kreditsuchende seinen Verbindlichkeiten (regelmäßig) nicht nachkommt, ist das ein deutliches Zeichen für eine schlechte Bonität.

 

 

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