KreditversicherungEine Kreditversicherung verlangen die meisten Banken oder Kreditinstitute, wenn sie einen Kredit vergeben. So schützt sich die Bank vor unbeglichenen Forderungen auch im Falle großer Verluste. Eine Kreditversicherung kann verschiedene Formen annehmen, bei einem Konsumentenkredit ist zum Beispiel eine Unfall- oder Lebensversicherung als Sicherheit sehr gerne gesehen. Sollte der Schuldner zum Beispiel durch Tod oder andere schwere Vorkommnisse an der Tilgung der verbliebenen Restschuld gehindert werden, kann die Bank auf die Kreditversicherung, in diesem Fall die Lebens- oder Unfallversicherung des Schuldners zurückgreifen. Die jeweiligen Sicherheiten werden normalerweise als Anteil der Darlehensumme angegeben.
Als mögliche Absicherungen für den Gläubiger gelten diverse Versicherungen, sich eventuell im Besitz des Schuldners befindliche Immobilien, Grundstücke und Wertgegenstände. Kreditverträge ohne Versicherung für den Gläubiger sind schwerer oder gar nicht zu bekommen, schließlich sind Banken auch nur Unternehmen. Eine Kreditversicherung greift je nach Vertragsbedingungen erst, wenn sonstige andere Möglichkeiten der Tilgung erschöpft sind. Die Kreditversicherung wird häufiger auch namentlich als Restschuld- oder als Restkreditversicherung angeboten und ist nicht mit den allgemeinen Kreditsicherheiten, wie zum Beispiel einer Bürgschaft oder der Verpfändung zu verwechseln. Besonders häufig kommt die Kreditversicherung bei Ratenkrediten zum Einsatz, insbesondere wenn diese seitens der Bank blanko vergeben werden.
Zwar werden die Restschuldversicherungen immer so „verkauft“, dass diese vor allem den Versicherten vor finanziellen Problemen schützen, aber letztendlich ist diese Versicherung natürlich vor allem ein Schutz vor dem Kreditausfallrisiko, dass die Bank zum Beispiel deutlich erhöht dann hat, wenn der Kreditnehmer beispielsweise arbeitslos werden würde, da in diesem Fall oftmals die Raten nicht mehr bezahlt werden können. Es gibt drei mögliche Risiken, die im Zuge einer solchen Kreditversicherung versichert werden können, nämlich der Tod des Versicherten, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit. Den Todesfallschutz bietet jede Kreditversicherung, während man bei den beiden weiteren Risikoarten, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit, im Detail schauen muss, ob die Restschuldversicherung auch diese Risiken versichert. Tritt schließlich ein versicherter Schaden ein, also wird der Kreditnehmer beispielsweise arbeitslos, dann übernimmt die Kreditversicherung die Zahlung der noch ausstehenden Kreditraten. |