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Arinfo.de (Ausgabe vom 21.12.2024)

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Kündigungsfristen beim Sparbuch beachten

Für viele Anleger ist die Nutzung von Spareinlagen noch immer ein sehr beliebtes Investment, auch wenn Kritiker das Sparbuch oftmals als nicht mehr zeitgemäß und veraltet bezeichnen. Die beste Eigenschaft des Sparbuches ist auf jeden Fall die sehr hohe Sicherheit dieser Art von Geldanlage, was sich allerdings auf der anderen Seite negativ auf den Ertrag auswirkt, welchen ein Anleger mit der Spareinlage erzielen kann. Deshalb gelten Sparbücher heute auch als die unattraktivsten Geldanlagen, wenn man den Schwerpunkt auf eine gute Rendite legt. Ein weiterer Nachteil wird bei Sparbüchern oftmals in der Tatsache gesehen, dass die Flexibilität nicht besonders hoch ist. Während beim Tagesgeld zum Beispiel täglich ohne Kosten und Verluste verfügt werden kann, gibt es beim Sparbuch in dieser Hinsicht Einschränkungen.

Daher ist es in der Praxis unter anderem sehr wichtig, die Kündigungsfristen beim Sparbuch zu beachten. Jedes Sparbuch besitzt eine solche Kündigungsfrist, es gibt lediglich verschiedene Kündigungsfristen, die sich nach der Art der Spareinlage unterscheiden. Beim Normalsparbuch ist es so, geregelt, dass die Kündigungsfrist hier drei Monate beträgt. Früher wurde diese Kündigungsfrist auch als gesetzliche Kündigungsfrist bezeichnet. Der Anleger muss jedoch nicht jeden Betrag, welchen er vom Sparbuch verfügen möchte, drei Monate vorher kündigen. Pro Kalendermonat sind bis zu 2.000 Euro frei, also auch ohne vorherige Kündigung verfügbar. Man kann also praktisch am 30. April 2.000 Euro abheben und dann sofort am 1. Mai wieder 2.000 Euro, ohne das Vorschusszinsen zu zahlen wären.

Diese Vorschusszinsen werden jedoch dann berechnet, wenn man mehr als 2.000 Euro im Monat verfügt und diesen Betrag zuvor nicht gekündigt hat. Man erhält also sein Kapital auf jeden Fall, nur es fallen eben Vorschusszinsen an. Die Höhe der Vorschusszinsen beträgt in der Regel ein Viertel der Habenzinsen, die man für den verfügten Betrag (oberhalb der Freigrenze von 2.000 Euro) bekommen hätte. Besonders achten muss man auf die Kündigungsfrist bei Spareinlagen dann, wenn man kein Normalsparbuch, sondern eine bonifizierte Spareinlage nutzt, wie zum Beispiel Zuwachssparen oder ein Sparzertifikat. Dort werden die Beträge meistens für mehrere Jahre angelegt und die Kündigungsfristen sind sehr individuell bei den Banken geregelt. Manchmal kann man beispielsweise bei einer für vier Jahre angelegten Spareinlage erst mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vier Jahre kündigen, manchmal ist die erste Kündigung auch schon nach Ablauf von 12 Monaten möglich. Erfolgt keine Kündigung oder wird vor Ablauf der Frist verfügt, werden ebenfalls Vorschusszinsen berechnet. Zudem kann es auch noch sein, dass man einen Bonus verliert, weil man einen Betrag teilweise oder vollständig vor Fälligkeit abhebt.
 

 

 

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