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Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen im Test

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der Säulen der Sozialversicherungsstruktur in Deutschland und geht in ihren Ursprüngen auf die Bismarcksche Sozialversicherung zurück, die im Jahre 1883 eingeführt wurde. Gemeinsam mit der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und heutigen Tages auch Pflegeversicherung bilden diese Institutionen ein solidarisches und paritätisches System, zur Grundversorgung der Bevölkerung mit sozialen Leistungen und gehören damit zu den wichtigsten Grundstrukturen einer sozialen Gesellschaft. Schon im 19. Jahrhundert waren die gesetzlichen Vorgaben über Aufgaben, Leistungen und Verwaltungsstruktur in Bezug auf die Krankenversicherung mit den heutigen Bedingungen vergleichbar. So handelte es sich damals ebenfalls bereits um eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die Beiträge standen in Abhängigkeit zum jeweiligen Bruttolohn, die Leistungen erfolgten in Form von Kostenübernahme für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und medizinische Hilfsmittel und konnten auch auf die Familienmitglieder des Versicherten ausgedehnt werden. Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, übertragen an die jeweiligen Krankenkassen, sind heutigen Tages im Sozialgesetzbuch V festgelegt und bestehen hauptsächlich darin, in Bezug auf die Versicherten die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen und den Gesundheitszustand zu bessern. Die Mitverantwortung der Versicherten, in Form einer gesunden Lebensweise, regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen und einer aktiven Mitwirkung an Behandlungen und Rehabilitationen wird hier ebenso festgeschrieben, wie die Aufgabe der Krankenkassen, durch Aufklärung, Beratung und auch konkrete Leistungen auf möglichst gesunde Lebensverhältnisse der Versicherten einzuwirken.

In Deutschland wird hierbei zwischen drei verschiedenen Formen von Krankenkassen unterschieden: Neben den so genannten primären Trägern, vorrangig die Allgemeinen Ortskrankenkassen, sowie die Betriebs- und Innungskrankenkassen, sind dies die Ersatzkassen, die häufig aus frühen Selbsthilfegemeinschaften bestimmter Berufsgruppen hervorgegangen sind und schließlich die Spezialkassen, die speziell auf die Anforderungen von Landwirten, Berg- oder Seeleuten ausgerichtet sind. Durch das Solidaritätsprinzips, das für die Krankenkassen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Gültigkeit hat, wird weiterhin festgelegt, dass sich die zu entrichtenden Beiträge des Versicherten aus seinem Arbeitslohn herleiten muss und das die Krankenkasse keinen Antragsteller aufgrund seines Alters, seines gesundheitlichen Zustandes oder seines Geschlechtes ablehnen darf. Wenngleich die Beiträge somit an die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten angepasst sind, dürfen sich die Leistungen nicht nach der Beitragshöhe richten. Dabei erfolgen die Leistungen selber nach dem so genannten Sachleistungsprinzip, was bedeutet, dass der Versicherte gegenüber demjenigen der die Gesundheitsleistung erbringt, also in den meisten Fällen Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und Apotheken, keine Zahlung leistet. Diese erfolgt unmittelbar von der jeweiligen Krankenkasse an den Leistungsträger, der hierzu eine entsprechende Abrechnung erstellt. Die Krankenkassen haben Ihre Aufgaben nach dem Umlageprinzip zu erbringen, was bedeutet, dass die anfallenden Ausgaben jeweils aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden müssen.

Da es in den vergangenen Jahrzehnten zu einer stetigen Steigerung der Gesundheitskosten, aufgrund von erweiterten Behandlungsmethoden, höherem Alter der Versicherten im Durchschnitt, Anstieg der Medikamentenkosten bei gleichzeitigem Rückgang der Verordnungen, massivem Anstieg der Verwaltungskosten und unzureichende Kontrollmöglichkeiten in Bezug auf tatsächlich erbrachte Leistungen gekommen ist, haben sich verschiedene Selbstbeteiligungen für die Versicherten entwickelt, die dafür sorgen sollen, dass die Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen erhalten bleibt. In einer somit recht weiten Auslegung der eigentlichen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, werden vor allem für Medikamente Zuzahlungen erhoben. Einige Mittel müssen komplett durch die Versicherten getragen werden, weiterhin werden Praxisgebühren und bestimmte Malus-Zahlungen in Folge versäumter Vorsorgen oder Früherkennungsmaßnahmen erhoben. Aktuelle Studien besagen zusätzlich, dass der prozentuale Anteil, den der Versicherte, ausgehend von seinem Bruttogehalt, als Krankenversicherungsbeitrag aufbringen muss, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten drastischen Steigungen unterliegen wird, wenn die Krankenkassen in der Position bleiben sollen, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben vollumfänglich zu erfüllen. Die Aufgaben und damit konkret die jeweiligen Leistungsbereiche steigen mit zunehmendem Fortschritt in der medizinischen Forschung und ebenso mit der anwachsenden Akzeptanz in Bezug auf bestimmte Prophylaxe-, Behandlungs- und Rehabilitationsmethoden stetig an und Experten gehen davon aus, dass dies in der Folge eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung nötig machen wird.

 

 

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