Leistungshöhe bei BaukostenzuschüssenAls Verbraucher ist man selbstverständlich immer sehr positiv überrascht, wenn man bestimmte Kosten nicht vollständig alleine tragen muss, sondern einen Zuschuss erhält. Nicht selten vergibt sogar der Staat Zuschüsse und Förderungen, wie zum Beispiel in Form der Riester-Zulagen als Zuschuss zum privaten Sparen fürs Alter. Aber nicht nur Privatpersonen freuen sich über Zuschüsse, sondern auch die vielen Unternehmen hierzulande versuchen natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhalten. Im Bereich der Gas- und Stromversorger gibt es zum Beispiel einen gesetzlich festgeschriebenen Zuschuss, nämlich den so bezeichneten Baukostenzuschuss. Der Begriff wird die meisten Verbraucher allerdings sicherlich zunächst auf eine falsche Fährte führen, denn Baukostenzuschuss klingt erst einmal danach, dass vielleicht Bauherren eine Förderung vom Staat bekommen, wenn sie eine Immobilie errichten lassen.
Diesen Inhalt hat der Baukostenzuschuss jedoch leider (aus Sicht der Verbraucher) nicht. Es kommt sogar noch „schlimmer“, denn der Baukostenzuschuss beinhaltet nicht den „erwarteten“ Zuschuss an die Bürger, sondern die Verbraucher müssen den Zuschuss zahlen, er stellt für sie also eine Ausgabe und somit einen Kostenfaktor dar. Der Baukostenzuschuss ist eine Beteiligung an den Kosten, die den Gas- und Stromversorgern durch den Bau von Leitungen und von Verteileranlagen entstehen. Der Endkunde, also der Bezieher von Strom und/oder Gas, muss den Zuschuss demnach an die Versorger, also beispielsweise die Stadtwerke oder die vielen privaten Strom- und Gasanbieter, zahlen. Da natürlich kein Verbraucher gerne zusätzlich etwas bezahlt, schon gar nicht an die Versorger, die ohnehin fast regelmäßig die Strom- und Gaspreise erhöhen, wird natürlich zunächst einmal hinterfragt, warum der Baukostenzuschuss eigentlich gezahlt werden soll. Denn immerhin erzielen die großen Versorger hierzulande hohe Gewinne, sodass sie den Bau von Leitungen eigentlich auch komplett selbst finanzieren können müssten.
Dennoch ist gesetzlich geregelt, dass die Versorger die Kosten zu einem Teil auf die Kunden „abwälzen“ dürfen, weil die Gesamtkosten anscheinend relativ hoch sind, wenn neue Leitungen errichtet werden. Und in gewissem Sinne ist diese Kostenverteilung auch verständlich, denn immerhin dienen die Leitungen ausschließlich dazu, den Bürger mit Strom und Gas zu versorgen. Die Versorger dürfen den Kunden allerdings maximal bis zu 50 Prozent an den Baukosten beteiligen, auch das ist per Gesetz geregelt. Während es beim Baukostenzuschuss im Bereich Gas keine weitere Einschränkung zu beachten gibt, gibt es beim Baukostenzuschuss im Bereich Strom noch eine weitere Besonderheit zu berücksichtigen. Hier gibt es nämlich einen sogenannten Sockelfreibetrag. Dieser beinhaltet, dass die Stromversorger den Zuschuss erst ab einer bestimmten Anlagenleistung (Hausanschluss) verlangen dürfen. Da diese Mindestleistung der Hausanlage bei 30 Kilowatt liegt, müssen viele Eigenheimbesitzer oder Mieter im Ein- bzw. Zweifamilienhaus in der Regel gar keinen Baukostenzuschuss zahlen.
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