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Arinfo.de (Ausgabe vom 08.05.2024)

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Lohnsteuerklasse 6 - Vorteile und Nachteile

Bei der Lohnsteuerklasse 6 handelt es sich um eine Steuerklasse für alle steuerpflichtigen Nebenbeschäftigungen eines Arbeitnehmers. Diese Lohnsteuerklasse erhält der Arbeitnehmer automatisch vom zuständigen Finanzamt zugeteilt. Dies gilt nicht nur für die erste Nebenbeschäftigung, sondern auch für jede weitere Nebenbeschäftigung erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte mit der Lohnsteuerklasse 6. Dabei spielt es bei der Zuteilung dieser Lohnsteuerklasse keine Rolle, welcher Lohnsteuerklasse die erste Beschäftigung zugeteilt wurde. Somit kann die Hauptbeschäftigung über die Lohnsteuerklassen 1 bis 5 besteuert werden und alle weiteren steuerpflichtigen Beschäftigungen werden über die Steuerklasse 6 besteuert.

Der Vorteil der Lohnsteuerklasse 6 liegt für den Arbeitnehmer darin, dass dieser selbst entscheiden kann, welchem Arbeitgeber er die Lohnsteuerkarte mit dieser Lohnsteuerklasse vorlegen möchte. Dadurch erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit vorab zu berechnen, wie hoch die steuerlichen Abzüge sein werden. In der Regel wird ein Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte mit der Lohnsteuerklasse 6 bei dem Arbeitgeber abgeben, bei welchem er das niedrigste Einkommen erzielt. Denn dadurch können die steuerlichen Abzüge möglichst gering gehalten werden. Insbesondere bei Einkommen, welche sich in der Höhe nicht deutlich unterscheiden, sollte vor der Abgabe der Lohnsteuerklasse an die einzelnen Arbeitnehmer exakt die Steuerlast berechnet werden. Denn häufig lassen sich zwei Beschäftigungen, durch die verhältnismäßig gleichen Arbeitseinkommen, nicht ohne Weiteres in eine Hauptbeschäftigung und eine Nebenbeschäftigung einteilen. Ein weiterer Vorteil der Lohnsteuerklasse 6 liegt darin, dass die Steuerpflichtigen in der Regel nicht mit Steuernachzahlungen bei der Abgabe der Einkommensteuer rechnen müssen.

Denn die Lohnsteuerklasse 6 wird für die Nebenbeschäftigung so hoch berechnet, weil das restliche Einkommen aus den anderen Beschäftigungen nicht bekannt ist. Somit kommt es häufig vor, dass die Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungen eine hohe Steuerrückzahlung mit der Einkommensteuererklärung erhalten. Dies liegt aber auch häufig daran, dass häufig Geringverdiener eine oder mehrere Beschäftigungen über die Lohnsteuerklasse 6 versteuern müssen. Denn bei diesen Geringverdienern reicht das Einkommen aus der Hauptbeschäftigung nicht aus, so dass eine steuerpflichtige Nebenbeschäftigung ausgeübt werden muss. Der Nachteil der Lohnsteuerklasse 6 liegt in der Höhe der zu zahlenden Steuern. Denn bei dieser Steuerklasse werden den Arbeitnehmern, im Gegensatz zu den Lohnsteuerklassen 1 bis 5, prozentual die meisten Steuern vom Einkommen abgezogen. Aus diesem Grund erhalten auch Arbeitnehmer, welche die Lohnsteuerkarte bei dem Arbeitgeber schuldhaft nicht vorlegen, einen Lohnsteuerabzug nach der Lohnsteuerklasse 6. Zu diesem Abzug ist der Arbeitgeber in diesem Fall gesetzlich verpflichtet.

 

 

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