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Arinfo.de (Ausgabe vom 24.04.2024)

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Kredit Restschuldversicherung

Wird ein Kredit beantragt, bewilligt und schließlich ausgezahlt, besteht die weitere Möglichkeit eines bestimmten Zahlungsschutzes, einer Restschuldversicherung, die dem Kreditnehmer und -Geber eine zusätzliche Absicherung bietet. Restschuldversicherungen für Kredite greifen in verschiedenen Fällen, meist bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Todesfall. Es ist jedoch von Versicherung zu Versicherung stark unterschiedlich, welche Fälle versichert und welche Leistungen erbracht werden. Zwar werben die Versicherer mit Unterstützung in schweren Zeiten, was jedoch �schwere Zeiten� sind, liegt im Ermessen der Versicherung. So wird in den meisten Fällen bei mehr als einem Jahr Arbeitslosigkeit die Zahlung der abgesicherten Raten eingestellt.

Auch wird in aller Regel nicht bei jeglichem Todesfall gezahlt, wie zum Beispiel bei nicht auf psychischer Störung basierendem Selbstmord, Tod durch Einfluss von Kernenergie, Tod in Folge von selbst herbeigeführten Krankheiten etc. Der Versicherungsschutz beginnt normalerweise in etwa drei Wochen, bevor die erste Rate fällig wird. Somit ist eine bei Vertragsabschluss bestehende Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht versichert. Heute wird es bezüglich der Restschuldversicherung, die auch als Restkredit- oder kurz als Kreditversicherung bezeichnet wird, von einigen Banken so gehandhabt, dass diese Versicherung teilweise schon fast obligatorisch ist, wenn der Kunde einen Ratenkredit haben möchte. Generell hat die Restschuldversicherung für die Bank sicherlich eine wesentlich größere Bedeutung als für den Kreditnehmer, denn abgesichert werden vor allem Kreditausfälle durch den Wegfall des Einkommens des Kreditnehmers, was die häufigste Ursache ist, warum Kredite nicht mehr zurück gezahlt werden können.

Generell handelt es sich bei der Kredit Restschuldversicherung sicherlich nicht um eine preiswerte Versicherung, sodass man wirklich genau abwägen sollte, ob der Abschluss dieser Versicherung sinnvoll ist. Wenn man sich für die Nutzung einer Restschuldversicherung entscheidet, dann sollten zumindest die drei Haupt-Kreditausfall-Risiken durch die Versicherung abgesichert werden, nämlich Tod des Kreditnehmers, Arbeitslosigkeit und Eintritt der Berufsunfähigkeit. In all diesen Fällen würde die Versicherung dann die Zahlung der restlichen Kreditraten vornehmen bzw. den Kredit vollständig tilgen. Dem Kreditnehmer entstehen dadurch keine dauerhaften Schulden und die Bank muss den Kredit nicht als nichteinbringbare Forderung abschreiben.

 

 

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