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Arinfo.de (Ausgabe vom 21.12.2024)

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Rücklastschrift bei Kreditkartenzahlung

Auch wenn viele Millionen Verbraucher heutzutage eine Kreditkarte nutzen, so gibt es dennoch auch von vielen Verbrauchern einige Bedenken bezüglich der Sicherheit einer Kreditkarte. Was kann zum Beispiel passieren wenn die Kreditkarte gestohlen wird oder wenn eine missbräuchliche Verwendung auf andere Art und Weise stattfinden sollte? Im Allgemeinen ist die Zahlungsart Kreditkarte inzwischen eine relativ sichere Zahlungsmethode. Vor einigen Jahren war es zum Beispiel noch der Fall, dass Zahlungen mittels der Kreditkarte bei einem Händler als „nicht rückgängig zu machen“ galten. Das ist heutzutage nicht mehr so, denn der Karteninhaber hat sehr wohl das Recht, dass nach seiner Meinung unberechtigte Zahlungen mittels der Kreditkarte wieder durch Rückbuchung rückgängig gemacht werden können.

Die Rücklastschrift bei Kreditkartenzahlung ist also durchaus möglich, allerdings nur aus einem Grund, nämlich aufgrund von Widerspruch durch den Kreditkarteninhaber wegen unberechtigter Abbuchung. Die Bank kann die Zahlung zum Beispiel mangels Deckung des Kontos in der Regel nicht zurückgeben, wie es beim „normalen“ Lastschrifteinzug der Fall ist. Die Rückbuchung einer Lastschrift aufgrund von einer Kreditkartenzahlung wird in der Fachsprache übrigens als Chargeback bezeichnet und der Karteninhaber hat für die Veranlassung der Rückbuchung einen bestimmten Zeitraum ab der Belastung auf dem Konto zur Verfügung. Durch diese Möglichkeit der Rücklastschrift auch bei Kreditkartenzahlungen ist gewährleistet, dass der Kunde bei unberechtigten Zahlungen mit seiner Kreditkarte keinen Schaden hat. Diese Möglichkeit der Rücklastschrift besteht übrigens nur bei erfolgten bargeldlosen Zahlungen. Wurde die Kreditkarte beispielsweise gestohlen und die „Täter“ sind zudem an die Geheimzahl gelangt und tätigen Bargeldabhebungen am Geldautomaten, so können diese Abbuchungen nicht zurückgegeben werden, auch wenn die Abbuchung als solche wie bei der bargeldlosen Zahlung als Lastschrift erfolgt.

Allerdings haftet der Kunde in solchen Fällen nur mit einem überschaubaren Eigenanteil für den Schaden. Als Grund für die Rückbuchung einer Lastschrift aufgrund einer Kreditkartenzahlung muss aber nicht immer ein Diebstahl oder offensichtlicher Missbrauch vorhanden sein. Es gibt zum Beispiel sicherlich öfter die Situation, dass man etwas im Internet mit der Kreditkarte bezahlt und der Händler die bestellte Ware dann nicht in einer angemessenen Zeit liefern kann. Auch hier kann die Rückbuchung der bereits erfolgten Zahlung mittels Kreditkarte veranlasst werden. Sollte übrigens eine vorsätzlich missbräuchliche Abbuchung vorhanden sein, sollte man neben der Rückbuchung auch sofort eine Anzeige bei der Polizei erstatten, denn Kreditkartenbetrug ist inzwischen in Deutschland eine relativ schwerwiegende Straftat und muss auf jeden Fall geahndet werden.

 

 

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