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Arinfo.de (Ausgabe vom 26.04.2024)

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Steuerklasse nach der Hochzeit

Nach der Hochzeit können Arbeitnehmer wählen, mit welcher Steuerklasse die Steuern für das Einkommen abgeführt werden sollen. Zunächst haben die verheirateten Paare die Wahl, ob die Besteuerung gemeinsam oder nach einer getrennten Veranlagung erfolgen soll. Zunächst sind Ehepaare jedoch gemeinsam veranlagt. Das bedeutet, dass die Einkommensteuererklärung gemeinsam abgegeben wird und das Einkommen somit als Einheit gesehen wird. Durch die gemeinsame Veranlagung erhalten die Ehepaare nur eine gemeinsame Rückzahlung der Steuern oder ggf. die Aufforderung zur Nachzahlung der Einkommensteuer. Bei der getrennten Veranlagung gibt jeder Ehepartner seine eigene Steuererklärung ab. Das Einkommen und die zu zahlende Einkommensteuer werden somit getrennt voneinander berechnet.

Je nach Einkommen und der unterschiedlichen Höhe der Einkommen der beiden Ehepartner kann eine getrennte oder eine gemeinsame Besteuerung sinnvoll sein. Wenn ein Ehepartner zum Beispiel über ein deutlich niedrigeres Einkommen verfügt, so können in vielen Fällen mit der getrennten Besteuerung mehr Steuern eingespart werden. Die Wahl der getrennten Besteuerung kann ein Ehepartner vornehmen, die Zustimmung des anderen Ehepartners ist für diese Art der Besteuerung nicht erforderlich. Wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, dann kann ausschließlich die Besteuerung der Hauptbeschäftigung nach der Steuerklasse III erfolgen. Wenn beide Ehepartner einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen, erhalten diese in der Regel die Steuerklasse IV zugeteilt. Jedoch können Arbeitnehmer nach der Hochzeit auch wählen, ob eine andere Besteuerung sinnvoll ist. Dazu gibt es für Ehepaare die sehr verbreitete Möglichkeit der Kombination der Steuerklasse III mit der Steuerklasse V.

Dies bedeutet, dass ein Einkommen mit der Steuerklasse III besteuert wird und das andere mit der Steuerklasse V. Bei der Steuerklasse III handelt es sich um die günstigere Steuerklasse, somit muss der Arbeitnehmer welcher diese Steuerklasse gewählt hat, vom Einkommen prozentual weniger Steuern bezahlen. Daher wählen viele Ehepartner, welche beide berufstätig sind, die Kombination der Steuerklasse III und V, wenn die Höhe des Einkommens deutliche Unterschiede aufweist. Dadurch kann das höhere Einkommen mit der günstigeren Steuerklasse besteuert werden, der Steuerklasse III, und das niedrige Einkommen mit der Steuerklasse V. Jedoch kann es für viele Arbeitnehmer auch sinnvoll sein, das Einkommen weiterhin mit der Steuerklasse IV zu besteuern. Vor der Wahl der jeweiligen Steuerklasse sollte deshalb genau kalkuliert werden, mit welcher Kombination weniger Steuern von dem Einkommen gezahlt werden müssen. Die Änderung der Steuerklasse kann von jedem Arbeitnehmer oder von jedem Ehepaar nur einmal im Jahr durchgeführt werden.

 

 

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